
Die letztwillige Anordnung bei einem Bausparvertrag wird vom Vertragsinhaber handschriftlich, unter Einhaltung entsprechender Formalvorschriften, verfasst. Darin führt der Vertragsinhaber jene Person an, die seinen Bausparvertrag erben soll. Die Letztwillige Anordnung macht dann Sinn, wenn der Erbe des Bausparvertrages nicht gleichzeitig Allei...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/l/letztwillige-anordnung-bei-einem-b
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